Ausschreibung

 

Stand 23.04.2024

    1. Allgemeine Bestimmungen / Grundlagen

    Der Motocross Hessencup e.V. im DMV schreibt die Meisterschaftsserie „MX Motocross Hessencup“ aus. Motorsport-Clubs des DMV und des ADAC, die ihren Sitz in Hessen oder im Hessischen Grenzgebiet haben, führen die Veranstaltungen gemäß Veranstaltervertrag und dieser Ausschreibung durch. Eine Meisterschaftseinschreibung ist in der Saison 2024 erforderlich. Es fallen daher Einschreibegebühren an.
    Auf der Seite des Motocross Hessencup www.mx-hessencup.de kann die Einschreibung durchgeführt werden, sowie eine Dauerstartnummer für die Saison reserviert werden. Hier kann gegen eine Gebühr von 15 € die Einschreibung und die Startnummer für eine gewählte Klasse reserviert werden. Die Dauerstartnummerreservierung beginnt mit dem Geldeingang der Gebühr. Die nachstehenden Bestimmungen und Regelungen der Grundausschreibung für Motocross-Clubsport gelten für die Durchführung von lizenzpflichtigen Clubsport-Motocross-Rennen der Mitgliedsorganisation des DMSB, deren Regionalvertretungen sowie den angeschlossenen Ortsclubs, und sollen für Teilnehmer und Veranstalter einen einheitlichen und geregelten Veranstaltungsablauf sicherstellen. Twinshock- , Classik-Motocross und Evo (Einsatz entsprechend alter Motorräder) gehören nicht in den lizenzpflichtigen Clubsport, sondern in den lizenzfreien Breitensport. Beide Wettbewerbe dienen in erster Linie dem Erhalt und der Pflege des technischen Kulturgutes und sind dem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen. • Motocross ist ein Wettbewerb für Motocross- u. Enduro-Motorräder, sowie Quads/ATVs gemäß Ziffer 6.1 dieser Ausschreibung, sowie der unter Ziffer 5 bzw. der Veranstaltungsausschreibung aufgeführten Klassen, der auf einer aus natürlichem, festem Untergrund bestehenden Fahrfläche ausgetragen wird. Bei der Durchführung werden neben der nachstehend abgedruckten Grundausschreibung folgende Bestimmungen und Bedingungen, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind, zugrunde gelegt. • vorliegende Ausschreibung/Austragungsbedingungen/Sonderbestimmungen und evtl. zu erlassende Zusatzbestimmungen/Änderungen • Veranstaltungsausschreibung und evtl. – insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z.B. höhere Gewalt) – noch zu erlassende Ausführungsbestimmungen der Veranstalter • Technische Bestimmungen für Motocross des DMSB • DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport • DMSB-Umweltrichtlinien • DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport Wettbewerbe Die allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung von Motocross-Wettbewerben, die Technischen Bestimmungen für Motocross des DMSB sind in der jeweils gültigen Fassung vor Ort bereitzuhalten und den Teilnehmern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

    1.1. Streckenpostendienst

    In der Saison 2024 darf jede Person die älter als 18 Jahre ist, einen Streckenpostendienst ableisten. Dieser Dienst wird über ein Portal ein- und zugeteilt.
    Jeder Veranstalter kann die Anzahl der benötigten Streckenposten hier hinterlegen. Jedem Fahrer, Begleiter oder Motorsportfan eröffnet sich somit Teil der Sportveranstaltung zu werden und mit einer Gebühr von 50€ entlohnt zu werden. Eine Verpflegung wird durch den ausrichtenden Veranstalter geleistet.  

    1.1.2. Bedingungen für Streckenpostendienst

    - Die eingeteilten Personen müssen unbedingt 40 Minuten vor Beginn des ersten Trainings zum Dienst erscheinen.

    -Mindestalter ist 18 Jahre. !!!

    - Den Anweisungen der jeweiligen Streckenpostenverantwortlichen ist Folge zu leisten.

    Der Einteilungsplan wird von der Hessencup Geschäftsführung vorgenommen, die Koordination vom Veranstalter. Bestätigung kommt per E-Mail.

        1. Veranstaltung / Veranstalter

    Motocross-Hessencup-Veranstaltungen sind Clubsportveranstaltungen, die nach der vorliegenden Grundausschreibung, der eventuell vom Veranstalter veröffentlichten Ausführungsbestimmungen organisiert und durchgeführt werden. Zwischen dem MX Hessencup und den Veranstalterclubs ist ein Veranstaltervertrag abgeschlossen. Motocross-Hessencup-Veranstaltungen sind spätestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der zuständigen Sportabteilung des DMV oder ADAC anzumelden und zu versichern. Motocross-Clubsport-Veranstaltungen dürfen grundsätzlich nur auf DMSB abgenommenen Motocross- Strecken durchgeführt werden. Die Streckenbestimmungen des DMSB sind hierbei zu beachten, insbesondere was die Schüler- und Jugendklassen betrifft. Die Streckenlänge für alle Klassen kann entgegen der Ausführungen des DMSB zwischen min. 300 m und max. 1900 m betragen. DMSB-Streckenabnahmen im Clubsportbereich haben zukünftig 5 Jahre Gültigkeit solange keine Veränderungen an der Strecke vorgenommen werden. Seit 2007 müssen diese Strecken aber mindestens einmal durch den DMSB abgenommen worden sein und eine Streckenlizenz besitzen. Veranstalter muss ein Verein und anerkannter Ortsclub einer Mitgliedsorganisation des DMSB sein bzw. eine Veranstaltergemeinschaft, deren Mitglieder die vorstehenden Kriterien erfüllen. Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist ausschließlich der Rennleiter berechtigt.

        1. Teilnehmer

    3.1. Sponsor / Bewerber / Club

    Sponsoren, Bewerber oder Clubs, die im Nennformular des Teilnehmers aufgeführt sind, werden nicht als Teilnehmer betrachtet, sondern dienen lediglich der Darstellung der Zugehörigkeit eines Fahrers. Die Angaben sind vom jeweiligen Veranstalter in den Publikationen, wie z.B. Nennliste, Programmheft und Ergebnisliste aufzuführen. Sportrechtlich haben diese Angaben keine Auswirkungen.

    3.2. Fahrer

    Zugelassen sind alle Teilnehmer, die im Besitz einer gültigen DMSB-Fahrerlizenz oder Race Card sind. Zudem können auch nicht lizenzierte ausländische Teilnehmer gemäß Art. 3 der DMSB-Rahmenausschreibung teilnehmen.

    Inhaber einer A bzw Inter-Lizenz des DMSB/Profis sind Teilnahmeberechtigt. Ebenso ist die Teilnehmerzahl mit A/Inter- Lizenz auf 5 Teilnehmer begrenzt. In der Schülerklasse 50ccm und 65ccm ist die Teilnahme mit J Lizenz möglich.

    Die Gültigkeit der DMSB-Lizenz wird bei der Papierabnahme geprüft. 

    Vom DMSB gesperrte Fahrer sind bei Clubsportveranstaltungen nicht startberechtigt.

    Die Teilnehmer sind für die Anbringung, Funktionalität und bei Verlust von Transpondern für diesen verantwortlich. Es Pflicht diese ab dem 1. freien Training (bei jedem Befahren der Strecke) zu verwenden um in Wertung zu kommen!

    Die Teilnehmer motorsportlicher Veranstaltungen sind zu sportlichem und fairen Verhalten verpflichtet. Sie sind verantwortlich für ihr Team und haben sich gegenüber dem DMSB, den DMSB Mitgliedsorganisationen, Veranstalter und Sportwarten loyal zu verhalten und jede Handlung zu unterlassen, die den Interessen des Motorsports schaden könnte.

        1. Einschreibung / Nennung

    Der Fahrer kann bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eine Online Nennung abgeben und sich damit eine Startplatzgarantie sichern. Diese Nennung ist nur wirksam mit dem Eingang des Nenngeld beim Veranstalter.

    Das Nenngeld (10€ Nachnenngebühr) kann ebenfalls bei der Anmeldung vor Ort gezahlt werden.

    In den Klassen Classic/Twinshock/EVO ist die DMV Mitgliedskarte im Rennbüro wie eine Lizenz vorzuzeigen.

    Fahrer, die an Hessencup-Veranstaltungen teilnehmen möchten, müssen zu den einzelnen Veranstaltungen eine Nennung beim jeweiligen Veranstalter einreichen.

    Aus Organisatorischen Gründen werden alle Teilnehmer gebeten sich über das Nennportal des Hessencups Online zu den Veranstaltungen zu melden.

    Doppelnennungen an einem Veranstaltungstag sind nicht möglich

    4.1. Einschreibung

    Die Meisterschafteinschreibung 2024 wird über die Anmeldewebseite durchgeführt.

    Die Einschreibegebühr beträgt 15,00 €. Diese Gebühr enthält auch die Reservierungsgebühr für die Dauerstartnummer.

    Jede weitere Klasse kann kostenlos hinzugefügt werden.

    4.2. Nennung von Fahrern

    Nennungen müssen neben den Namen und der Adresse des Fahrers die eindeutige Klassenwahl enthalten. Alle Nennungen müssen vom Fahrer unterschrieben sein. Bei Nennungen von Minderjährigen ist außerdem die Unterschrift beider gesetzlichen Vertreter(s)/in sowie seine/ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit eines/einer volljährigen, bevollmächtigten Vertreter(s)/ in erforderlich. Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Fahrer, sowie bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigte, den Bedingungen dieser Grundausschreibung, der Veranstaltungsausschreibung sowie allen von der Sportbehörde, der Rennleitung bzw. den Sportkommissaren ggf. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen.

    Aus Organisatorischen Gründen werden alle Teilnehmer gebeten sich über das Nennportal des Hessencups Online zu den Veranstaltungen zu melden.

    4.3. Nenngeld

    Klassen 1, 2, 3: 45,00€

    Klassen 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14: 55,00€

     

     

    4.4. Transpondermiete

    Transpondermiete für Gastfahrer 10,00€
    Transponderhalter muss, wenn benötigt für 8,00€ erworben werden.
    Für Eingeschriebene Fahrer sind Leihtransponder nicht vorgesehen.



        1. Klasseneinteilung

    Klassen Nr.

    Klasse

    Klassendefinition

    Laufzeit

    Altersbegrengung

    1

    50

    Zugelassen sind nur seriennahe Automatik-Motorräder bis 50ccm. Elektro-Motorräder bis 10kW aus Serienfertigung.

    Die Radgröße darf vorne 12’’ und hinten 10’’ nicht überschreiten. Kettenschutz und Zündunterbrecher mit Spiralkabel müssen gemäß dem DMSB montiert sein. Vergaser- und Auspuffdurchlass max. 12mm. mindestalter 6 Jahre Stichtagregelung.

     8+1

    6-9 Jahre

    2

    65

    Zugelassen sind nur Motorräder mit Schaltgetriebe oder Automatik mit 65 ccm.Die Radgröße ist auf 12“ - 14“ festgelegt.

     10+1

    8-12 Jahre

    3

    85

    Zugelassen sind nur Motorräder mit 85 ccm 2T und 75 ccm bis 150 ccm 4T mit Groß- und Kleinrad.

     15+2

    10-16 Jahre

    4

    MX2 Jugend

    Zugelassen sind Motocross Motorräder mit 125 ccm 2T und 175 ccm bis 250 ccm 4T

     15+2

    14-18 Jahre

    5

    Einsteiger

    Zugelassen sind Motorräder über 100ccm 2-Takt und ab 175ccm 4-Takt.

     15+2

    ab 14 Jahre

    6

    Amateure

    Zugelassen sind Motorräder über 100ccm 2-Takt und ab 175ccm 4-Takt.

     15+2

    ab 14 Jahre

    7

    Masters MX2

    Zugelassen sind Motorräder ab 100ccm bis 250ccm 2-Takt und 175ccm – 250ccm 4-Takt

     20+2

    ab 14 Jahre

    8

    Masters MX1

    Zugelassen sind Motorräder ab 250ccm 2-Takt und ab 250ccm 4-Takt.

     20+2

    ab 14 Jahre

    9

    Quads ab 14

    250 ccm 2T + bis 450 ccm 4-T., ab 17 Jahre bis 750 ccm 2T. / 4 T.

     20+2

     ab 14 Jahre

    10

    Quads ab 40


    ab 40 Jahre bis 750 ccm 2T. / 4T.

     20+2

     ab 40 Jahre

    11

    Senioren

    Zugelassen sind Motocross-Motorräder ohne Hubraumeinteilung.

     15+2

     ab 40 Jahre

    12

    Damen

    Zugelassen sind Motocross-Motorräder ab 85ccm ohne Hubraumeinteilung.

     15+2

     ab14 Jahre

    13

    Classic


    Zugelassen sind Motocross-Motorräder bis Bj.1971 möglichst im Originalzustand.Federweg vorne max 180 mm hinten max 130 mm. DMV (Tages)Mitgliedschaft ist Pflicht.

     

     15+2

     ab 18 Jahre

    14

    EVO


    MX-Motorräder "pre 90" (vor 1990 gebaut, Monoshockmotorräder von 1980 bis 1990. Optischer und Technischer Zustand so original als möglich, Trommel- oder Scheibenbremse, Luft- oder Wasserkühlung. DMV (Tages)Mitgliedschaft ist Pflicht.

     

     15+2

     ab 16 Jahre

    15

    Twinshock

    Zugelassen sind Motocross-Motorräder von Bj. 1972 bis Bj. 1983. Luftkühlung, Trommelbremse, keine Federwegbegrenzung, 2 Federbeine, keine Umlenkung, herkömmliche Gabelbauart Dmax 43mm. Ältere modifizierte Motorräder fallen ebenfalls in diese Klasse. DMV (Tages)Mitgliedschaft ist Pflicht.

     15+2

     ab 18 Jahre

     

    Zusatzhinweis E-Bikes

    In den Klassen 1 und 2 werden E-Bikes zugelassen. Die mögliche Maximalleistung des E-Motorrads, muss der des mit Verbrennungsmotor angetrieben Motorrad entsprechen.

     

    Auf- und Abstiegsregeln / Einstufungen Einsteiger, Amateur +MX2 Jugend

    Jede/r Fahrer/in kann sich bei seiner ersten Nennung selbst in eine Klasse einstufen.

    Die Hessencup-Cup Veranstaltergemeinschaft wird vertreten durch ein 5-köpfiges Sportgremium. Sportgremium besteht aus dem aktuellen Vorsitzenden des Hessencup, aktuellem Rennleiter, Fahrersprecher Solo, Fahrersprecher Quads sowie ein vom Veranstalter ernannter Fahrer. Ansprechpartner ist Markus Weidenfeller. Ist ein Fahrer aus Sicht dieses Sportgremiums für eine Klasse nicht qualifiziert, kann dieses Gremium Empfehlungen an den Fahrer richten oder den Fahrer zwangsweise umstufen. Die Punkte in der vorherigen Klasse bleiben bestehen und werden nicht in die neue Klasse übernommen.

    Fahrer können beim Sportgremium Anträge auf Auf- und Abstieg stellen. Einzelfallentscheidung.

    Einsteiger: Die jeweils 5 Meisterschaftsführenden steigen in der Folgesaison in die Klasse Amateur auf

    Amateur: Die jeweils 3 Meisterschaftsführenden steigen in der Folgesaison in die Klasse Masters MX1/Masters MX2 auf

    5.1. Aufstiegsregelung MX2 bis 18 J.

    Die 3 Erstplazierten der MX2 bis 18 J (Klasse 4) müssen, unabhängig vom Alter, im Folgejahr in die Amateur oder Masters MX2 aufsteigen.

    5.2. Rahmenprogrammklasse Stacyc

    Als Rahmenprogrammpunkt werden die Veranstalter gebeten, ein Stacyc Laufrad Rennen zu veranstalten.
    Diese Veranstaltung kann beispielsweise in der Mittagspause auf einem Teil der normalen Strecke oder anliegenden Kinderstrecke durchgeführt werden.
    Hierzu sind Stacyc Laufräder mit den Radgrößen 12´´ und 16´´ zugelassen.
    Der Veranstalter kann die maximale Anzahl der Kinder/Teilnehmer selbst bestimmen.
    Bei einem Start der Kinder/Teilnehmer/innen im Rahmenprogramm des MX-Hessencup, muss der Haftungsverzicht des austragenden Veranstalters von einem erziehungsberechtigten Elternteil vor Ort unterzeichnet werden.

    Durchführung:
    Es sollte den Kindern/Teilnehmer/innen die Möglichkeit gegeben werden, die Strecke in einem 3 Runden oder 5 min „freien Training“ zu besichtigen. Dies sollte von der Streckenlänge und möglichen Zeit anhängig gemacht werden.

    Rennen:

    Hier werden die Laufräder in zwei Klassen unterteilt.

    Zum einen die Laufräder mit 12 Zoll Rädern und zum anderen die Laufräder mit 16 Zoll Rädern.
    Es sollte jeweils ein Rennen von drei bis vier Runden durchgeführt werden mit anschließender Ehrung aller Teilnehmer. Preise sind durch den Veranstalter zu besorgen.

    Ziel dieser Veranstaltung ist es die ortansässigen Kinder für den Motorsport, sowie den austragenden Verein zu begeistern und ihnen erste Erfahrungen mit dem Renngeschehen zu ermöglichen.

        1. Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung

    6.1. Technische Bestimmungen

    Die nachfolgenden Technischen Bestimmungen sind Grundlage für alle Klassen, die im Rahmen des Motocross-Hessencup zur Durchführung gelangen. Es gelten zudem die aktuellen technischen Bestimmungen des DMSB für Motocross/Quad. Auspuffrohre und Schalldämpfer müssen den im Hinblick auf die Geräuschkontrolle erlassenen Vorschriften entsprechen. Für die Motorräder/Quad aller Klassen gilt ein Geräuschlimit von 96 dB(A) für 2-Takt-Motorräder und 94 dB(A) für 4-Takt-Motorräder, das nicht überschritten werden darf. Die Reifengröße in der Schülerklasse A ist auf 12“ und in der Schülerklasse B auf 12 - 14“ festgelegt! Die Reifenbreite jedoch ist in diesen Klassen freigestellt, wie z. B. vorne 2.75 und hinten 3.00. Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten! Dies gilt für alle in dieser Rahmenausschreibung ausgeschriebenen Klassen!

    6.1.1. Ergänzende Technische Bestimmungen zur Schülerklasse A – 50ccm

    Rahmen, Fahrwerk, Räder, Bremsen Rahmen, Gabel, Schwinge, Federbein: erlaubt* Lenker: erlaubt – Breite min. 600 mm u. max. 820 mm, Lenker-/Schutzpolster ist Pflicht Kettenschutz: es sind Veränderungen erlaubt, sofern die Sicherheit gewährt bleibt. Die Haftung obliegt alleine bei den Teilnehmern bzw. bei den gesetzlichen Vertretern. Räder, Bremse: Änderungen nicht erlaubt. Sitzbank: erlaubt Tank: erlaubt Kunststoffteile: erlaubt *Änderungen an Rahmen, Gabel oder Schwinge müssen professionell ausgeführt sein! Motor, Auspuff, Vergaser, Übersetzung Zylinder u. Zylinderkopf: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten (Serie) Kolben: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten; Zubehör-Kolben muss Serienzustand sein! Kupplung, Vorgelege: nicht erlaubt (Serie) Auspuffanlage: nicht erlaubt (Serie), keine Zubehör-Auspuffanlagen, auch wenn vom Hersteller angeboten Vergaserbedüsung: erlaubt Luftfilter, Membranen, Zündung: nicht erlaubt (Serie) Übersetzung: - bei Motorrädern der Baujahre bis einschließlich 2008 ist das Verhältnis 1:4 einzuhalten, es ist keine schnellere Übersetzung erlaubt - bei Motorrädern ab Baujahr 2009 beträgt das Übersetzungsverhältnis (sekundär) 1:3,6 Abreißschalter: Spiralkabel max. 60 cm Länge

    6.1.2. Ergänzende Bestimmungen zu den Quadklassen

    Quads müssen laut DMSB Bestimmungen mit einem Abreißschalter,Startnummerfähnchen sowie einer geschlossenen Kettenführung ausgestattet sein.

    6.1.3. Kraftstoff

    Zulässig ist nur unverbleiter Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche Zusätze, ausgenommen handelsübliche Schmierstoffe. Ebenso ist die Verwendung von Biokraftstoffen gestattet.

    6.1.4. Kennzeichnung der Motorräder und Fahrer

    Die vom Veranstalter zugeteilte Startnummer ist deutlich lesbar an den Startnummernschildern - aus flexiblem Plastikmaterial - deutlich lesbar, vorne, rechts, und links am Motorrad anzubringen. Für Quads ist die "Fahne" am Heck Pflicht. Für die Startnummernschilder sind matte Farben in den folgenden RAL-Bezeichnungen zu verwenden: einheitlich weißer Grund und schwarze Zahlen (RAL 9010/RAL 9005). Ausnahmen können von der Hessencuporganisation genehmigt werden. Die Umsetzung dieser Vorgabe liegt in der Verantwortung des Fahrers. Fahrzeuge und Fahrer, die diesen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, werden zum Start nicht zugelassen oder von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen (Disqualifikation). Startnummern aus der vorrangegangen Saison sind bis zum 20.03. 2022 Reserviert.

    6.1.5. Fahreranzahl

    Für die Austragung der Klasse müssen zum Nennschluss mindestens 5 Fahrer genannt haben.

    6.1.6 Fahrzeuganzahl

    Jeder Fahrer kann der Technischen Abnahme pro Klasse, für die er eine Nennung abgegeben hat, nur 1 Fahrzeug vorführen.

    Sollte während der Veranstaltung ein für die Technische Abnahme nachvollziehbarer Defekt zum Totalausfall des Motorrades/Quad führen, kann der Technischen Abnahme ein Ersatzmotorrad vorgeführt werden. Dieser Vorgang muss vorher mit der Rennleitung abgeklärt werden.

     

    6.2. Persönliche Schutzausrüstung

    Alle Fahrer sind verpflichtet, sowohl beim Training als auch beim Rennen, zweckmäßige, geeignete Schutzbekleidung, wie z.B. kniehohe Motocross-/Endurostiefel, Motocross-/Enduro-Handschuhe, Motocross-/Enduro-Oberbekleidung (langes Hemd/Jacke u. lange Hose mit Protektoren) einen Brustschutz und einen zugelassenen Schutzhelm zu tragen. Alle Schutzhelme müssen den DMSB-Schutzhelmbestimmungen entsprechen und der technischen Abnahme vorgeführt und markiert worden sein. Alle Fahrer sind für das Vorhandensein der Markierung selbst verantwortlich. Es gilt grundsätzlich die vom DMSB vorgeschriebene Fahrerausrüstung!

    6.2.1. Ergänzung für die Klassen 1, 2, 3,

    Das Tragen der Ellenbogenschützer ist Pflicht.

        1. Dokumenten- und Technische Abnahme

    Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen:

      • gültige DMSB-Sportfahrer-Lizenz

      Sollten die vorgenannten Fahrerdokumente aus sportrechtlichen/medizinischen Gründen einbehalten werden, sind diese nach der Veranstaltung mit Begründung (z.B. DMSB-Unfallbericht) dem DMSB zu zusenden.

      Nach erfolgter Papierabnahme muss das Fahrzeug, inkl. Helm, in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand der Technischen Abnahme vorgeführt werden. Über eine Wiederholungsabnahme kann jederzeit, insbesondere bei Auftreten von Sicherheitsrisiken oder nach einem Unfall, verfügt werden.

      Jeder Teilnehmer kann der Technischen Abnahme für die Klasse, für die er eine Nennung abgegeben hat, nur 1 Motorrad vorführen, das den Hubraumfestlegungen dieser Klasse entsprechen muss. Ausnahme sind die Klassen Classic und Twinshock. Nur dieses unter seinem Namen und seiner Startnummer abgenommene Motorrad kann er sowohl im Training als auch bei den verschiedenen Läufen (Halbfinale, Finale, Wertungslauf) einsetzen.

      Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder, die Möglichkeit einer Geräuschkontrolle gemäß den Bestimmungen unter Ziffer 6.1 dieser Ausschreibung, sollte bestehen. Unabhängig von der Geräuschkontrolle während der Technischen Abnahme kann eine Geräuschmessung auch nach jedem Lauf erfolgen. Motorräder und Schutzhelme, die nicht den technischen Bestimmungen dieser Ausschreibung entsprechen, werden nicht zum Start zugelassen. Nach der abschließenden Technischen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderungen führen zum Wertungsausschluss. Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung der o. g. Bedingungen.

          1. Durchführung – Training / Qualifikation / Startaufstellung – Fahrregeln

      Die nachfolgenden Durchführungsbestimmungen sind die Bestimmungen für Motocross und gelten für alle Motocross Hessencup-Veranstaltungen.

      8.1. Training

      In allen Klassen wird ein Freies- und Pflicht-/Zeittraining durchgeführt. Zwischen dem freien Training und dem 2. Training bzw. zwischen dem 2. Training und dem Wertungslauf muss eine Pause von mindestens 60 Minuten liegen.

      8.1.1 Fahrerbesprechung

      Bei den Wettbewerben ist mit der Angabe von Ort und Zeit eine rechtzeitig bekannt gegebene Fahrerbesprechung durchzuführen. Die Fahrer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen. Bei nicht- oder verspätetem Erscheinen obliegt es dem Veranstalter oder der Hessencuporganisation eine Sportstrafe festzulegen. Es wird für diesen Fall eine Sportstrafe in Höhe von 30,00 € empfohlen. Stichprobenartige Kontrollen sind jederzeit möglich.

      8.1.2 Siegerehrung

      Die Teilnahme an der Siegerehrung ist Pflicht! Pokale werden nicht an Bekannte ausgehändigt. Bei unentschuldigtem fernbleiben können die Meisterschaftspunkte gestrichen werden.

      8.2. Besichtigungsrunde / Qualifikation

      In allen Klassen kann in beiden Wertungsläufen eine Besichtigungsrunde durchgeführt werden.

      Bei geänderter Streckenführung ist grundsätzlich eine Besichtigungsrunde zu fahren. Dadurch mögliche Änderungen im Zeitplan sind zu berücksichtigen. Teilnehmer, die im Training nicht mindestens 3 gezeitete Runden absolviert haben, werden zum Start nicht zugelassen.

      8.3. Vorstart / Wartezone

      Um dem Technischen Kommissar die Zeit der Nachkontrolle zu geben, müssen die zum Einsatz kommenden Motorräder der Startberechtigten Fahrer bis 10 Minuten vor dem Start im Vorstartraum/Wartezone abgestellt werden. Bei Verspätung wird der Fahrer hintenangestellt. Die Besichtigungsrunde sollte innerhalb der 10 Minuten erfolgen. Sobald der Rennleiter die Teilnehmer bittet, ihren Startplatz einzunehmen, ziehen diese ihre Motorräder in den Startbereich vor. Teilnehmer, die verspätet aus der Besichtigungsrunde in den Vorstart zurückkehren haben kein Anrecht auf ihren ursprünglichen Startplatz.

      8.4. Startbereich / Start / Starthilfe / Fehlstart

      Niemand, außer den Teilnehmern, Offiziellen und Fotografen mit Warnwesten, ist der Aufenthalt im Bereich der Startanlage zugelassen. In der Klasse 1 (50ccm) sind Helfer erlaubt, solange sie eine Warnweste tragen. Teilnehmer dürfen sich ausschließlich hinter der Startanlage aufhalten. Sie dürfen dort den Bereich ihres Startplatzes nachbessern, sofern keine Werkzeuge verwendet oder fremde Hilfe in Anspruch genommen wird.
      Eine Veränderung des Bereiches vor der Startanlage ist nicht gestattet. Nach Eintreffen an der Startlinie und Wahl eines Startplatzes ist ein späterer Wechsel des Startplatzes ausgeschlossen.
      Die Startaufstellung für den jeweiligen Lauf erfolgt unter Beachtung der beim Zeittraining ermittelten Zeiten. Sollte ein Teilnehmer nicht am Zeittraining teilnehmen können, jedoch mindestens drei Runden im Freien Training absolviert haben, ist er startberechtigt. Er wird ans Ende der Startaufstellung gestellt. Betrifft dies mehrere Teilnehmer, zählen die erzielten Zeiten aus dem freien Training.

      Der Start erfolgt mit laufendem Motor. Mit dem Beginn der Startaufstellung bis zum Zeitpunkt zu dem alle Teilnehmer ihren Startplatz eingenommen haben, zeigt der Starter den Fahrern zum Zeichen, dass sie seiner Kontrolle unterstehen, die grüne Flagge. Wenn alle Fahrer an der Startlinie stehen, zieht der Starter die grüne Flagge ein und zeigt den Fahrern für volle 15 Sekunden die „15-Sekunden-Tafel“. Nach Ablauf der 15 Sekunden zeigt er die „5-Sekunden-Tafel“. Nach Ablauf dieser 5 Sekunden wird das Startgitter innerhalb von 5 Sekunden ausgelöst ohne dass der Starter die 5-Sekunden-Tafel“ einzieht.
      Ausschließlich nach erfolgtem Start des übrigen Feldes dürfen Fahrer von einem Helfer technische Hilfe erhalten. Fahrer der Schüler- und Jugendklassen dürfen zum Start einen Klotz o. Ä. zu Abstützung (Stehhilfe) benutzen. Eine Starthilfe durch Personen ist verboten. Benutzt ein Teilnehmer in der ersten Startreihe einen Klotz o.ä. zur Abstützung (Stehhilfe) darf der direkt dahinter liegende Startplatz der zweiten Reihe nicht besetzt werden. Sollten die nun verbleibenden Startplätze in der zweiten Reihe nicht ausreichen, ist bei keinem Fahrer eine Stehhilfe zulässig.
      Bei einem Fehlstart wird vom Rennleiter durch Schwenken der roten Flagge angezeigt, dass das Rennen gestoppt ist. Die Teilnehmer kehren in diesem Fall unmittelbar in die Vorstartzone zurück. Der Start wird wiederholt und ist - ausgenommen erneuter Fehlstart auf Grund eines technischen Mangels an der Startanlage - unbedingt gültig, wobei dem/den Teilnehmer(n) der/die einen Frühstart verursacht(en), zu seiner/ihrer Fahrzeit eine volle Minute hinzugerechnet wird.

      8.5. Wertungsläufe – Halb-/Finalläufe

      Qualifikation und Startaufstellung ergeben sich unter Beachtung von 8.4 aus den im Pflicht-/ Zeittraining ermittelten Zeiten. Der zeitschnellste Fahrer erhält den ersten Startplatz. Die beiden zeitschnellsten, nicht qualifizierten Fahrer sind Reservefahrer. Sie dürfen nur nach besonderer Aufforderung zum Startplatz vorziehen und nehmen im Fall ihres Einsatzes den oder die beiden letzten Startplätze ein. Qualifikation und Startaufstellung für die zwei Halbfinalläufe ergeben sich aus den Ergebnissen des Pflicht-/Zeittrainings. Die Startplatzverteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Platzierung der Fahrer in den beiden eventuellen Trainingsgruppen. Die Qualifikation und Startaufstellung für den Wertungslauf ergeben sich aus den Ergebnissen der Halbfinalläufe, wobei sich aus jedem der beiden Halbfinale 50 % der für die Strecke zulässigen Zahl der Fahrer qualifizieren. Der zeitschnellste Sieger eines Halbfinales erhält den ersten Startplatz, der Sieger des anderen Halbfinales den Zweitbesten, usw. Veranstaltungsbedingt können Laufzeiten abweichen.

      8.6. Abbruch

      Sollte der Abbruch eines Laufes aus Gründen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen unumgänglich sein, wird an der Start- und Ziellinie vom Rennleiter die rote Flagge gezeigt. Wird dieses Signal gezeigt, müssen die Fahrer sofort das Rennen abbrechen, absolut langsam fahren und zu einem vom Rennleiter angezeigten Platz zurückkehren. Die Entscheidung, einen Lauf abzubrechen, kann nur der Rennleiter treffen.

      Muss bei einer Veranstaltung ein Wertungslauf aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen höherer Gewalt gekürzt oder vorzeitig abgebrochen werden, so wird der Lauf nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruches mindestens 50 % der ursprünglich festgelegten Laufzeit abgelaufen war. Bei einem Abbruch nach Ablauf von 50 % ist das Ergebnis entsprechend den für die volle Laufzeit geltenden Festlegungen zu erstellen. Zugrunde gelegt werden dann jedoch die Platzierungen der Fahrer am Ende der dem Abbruch vorangegangenen Runde. Fahrer, die einen Abbruch provozieren, sind von einem eventuellen Wiederholungslauf ausgeschlossen. Bei Abbruch nach Ablauf der 1. Runde und vor Ablauf von 25 % der Laufzeit wird der Lauf für null und nichtig erklärt. Eine Wertung entfällt.

      8.7. Ende des Wertungslaufes

      Mit dem Zeigen der schwarz-weiß karierten Flagge bei Überfahren der Ziellinie ist der jeweilige Lauf beendet. Anzeigepflicht für das bevorstehende Ende eines Laufes besteht für die letzten 2 Runden bzw. letzte Runde. Sieger ist der Fahrer mit der kürzesten Fahrzeit. Alle nachfolgenden Fahrer werden ohne Rücksicht auf die von ihnen zurückgelegte Rundenzahl abgewunken.

      Die Zeit für den jeweiligen Fahrer wird in dem Moment genommen, wenn der vorderste Teil seines Motorrades die Ziellinie überquert. Fahrer, die nicht mindestens 70 % bzw. in der Klassen 1, 2, 12, 13, 14, 15 mindestens 50% der Distanz des Siegers zurückgelegt haben oder Fahrer, die das Ziel nicht spätestens 5 Minuten nach dem Sieger durchfahren, werden nicht gewertet. Nach dem Passieren des Zieles hat jeder Fahrer, entsprechend den Anweisungen des Veranstalters in das Fahrerlager bzw. in den Parc Fermé einzufahren

      Der Veranstalter hat das Recht, nach Beendigung der Rennen jedes Motorrad einer Schlusskontrolle zu unterziehen. Fahrer, die eine solche Prüfung verweigern oder ihr Motorrad durch vorzeitigen Abtransport einer Kontrolle entziehen, werden für die Wertung disqualifiziert.

      8.8. Fahrregeln

      Die Fahrer dürfen sich im Verlauf des Trainings und der einzelnen Läufe nur innerhalb der Streckenbegrenzung bewegen. Absichtliches Verlassen oder Abkürzen der gekennzeichneten Strecke - hierzu zählt auch das Einfahren während des Rennens in das Fahrerlager und/oder das Durchfahren der Reparaturzone ohne anzuhalten - sowie absichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmer, rücksichtslose oder gefährdende Fahrweise, haben in jedem Fall die Disqualifikation zur Folge.

      Falls ein Fahrer unabsichtlich die Strecke verlässt, muss er, um das Rennen wieder aufzunehmen, ohne fremde Hilfe sowie ohne Gefährdung und Benachteiligung Dritter, mit verminderter Geschwindigkeit wieder an dem in Fahrtrichtung liegenden nächstmöglichen Punkt auf die Strecke einfahren oder er muss das Rennen aufgeben. Verstöße ziehen eine Disqualifikation nach sich. Unter Mitwirkung von maximal 2 Helfern dürfen Reparaturen während des Rennens nur in der vom Veranstalter vorgesehenen Reparaturzone vorgenommen werden. Der Austausch aller Teile mit Ausnahme des Rahmens ist gestattet. Das Nachfüllen von Kraftstoff darf nur in der Reparaturzone, bei abgestelltem Motor, und nur auf einer benzinfesten Unterlage in ausreichender Größe (min. 1 x 2 m Quad´s min. 2 x 2m) erfolgen. Fremde Hilfe, ausgenommen solche, die durch Sportwarte aus Sicherheitsgründen gegeben wird, ist verboten und führt zur Disqualifikation.

      In der Helferbox, Reparatur- und Wartezone besteht absolutes Rauchverbot (auch E-Zigaretten). Zudem ist in diesen Bereichen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.

      Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. Bevollmächtigten in der Helferbox aufhalten. Zutritt nur mit ausgewiesenem Helferband.

      Während des Trainings und Rennens darf rechts und links überholt werden. Dem schnelleren Fahrer ist dabei unbedingt Platz zu machen. Während des Trainings und des Rennens ist die Kontaktaufnahme zwischen Team-Mitgliedern und Fahrern auf die vom Veranstalter eingerichtete Reparaturzone begrenzt. Die Kontaktaufnahme entlang der Strecke, d. h. außerhalb der Reparatur Zone, wird als fremde Hilfe angesehen und mit Disqualifikation bestraft. Während der Besichtigungsrunde, die zügig zu absolvieren ist, ist ein Halt ausgeschlossen.

      Bei einem eventuellen Ausscheiden muss das Motorrad sofort von der Strecke entfernt werden. Es ist strengstens untersagt, ein Motorrad gegen die Fahrtrichtung zu bewegen.

      Während der Trainings- und den Rennläufen wird auf einer Uhr neben der Fahrbahn die verbleibende Zeit angezeigt. Diese Uhr gilt lediglich als Richtwert, und erhebt keinen Anspruch auf Genauigkeit. Die Hoheit der Rennzeit obliegt alleine dem Rennleiter. Die Entscheidungen des Rennleiters stehen immer über der Anzeige der Countdown Uhr.

      8.9. Flaggenzeichen

      Allen Signalen von Streckenposten und Rennleiter/Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die nachfolgenden Flaggenzeichen gelten sowohl während des Trainings als auch beim Rennen und haben folgende Bedeutung:

      Nationalflagge (bzw. Startmaschine): Start

      Gelbe Flagge, stillgehalten: Achtung, Gefahr! Hindernis auf oder an der Strecke. Überholen erblaubt.

      Gelbe Flagge, geschwenkt: Achtung, große Gefahr im nachfolgenden Streckenabschnitt! Geschwindigkeit reduzieren, zum Anhalten bereithalten. Überholverbot!, Sprungverbot!

      Weiße Flagge mit diagonalem rotem Kreutz, gehalten: Achtung! Medizinisches Personal auf der Strecke, Weiterfahrt mit äußerster Vorsicht. Fahrer dürfen nicht springen und müssen Sprunghügel im Rollen passieren. Überholverbot besteht bis hinter die Unfallstelle. (siehe „Gelbe Flagge, geschwenkt“)

      Rote Flagge, geschwenkt: Training/Rennen ist abgebrochen, nicht überholen, langsam und mit größter Vorsicht und Aufmerksamkeit gemäß den Anweisungen in das Fahrerlager bzw. in den Vorstartraum (im Falle eines Fehlstarts) zurückkehren.

      Blaue Flagge, geschwenkt: Achtung, Überrundung! Überholen eines schnelleren Fahrers ermöglichen.

      Schwarze Flagge + Startnummer: Stopp für diesen Fahrer bei Start + Ziel

      Grüne Flagge: Strecke wieder frei

      Schwarz-weiß karierte Flagge: Zieleinlauf – Ende des Wertungslaufes

          1. Wertung

      Die Ergebnislisten sind auf Grundlage der hier vorliegenden Ausschreibung mit mindestens folgendem Inhalt zu erstellen:

      Platz – Start-Nr. – Klasse – Name, Vorname – Wohnort – Club/Sponsor/Team – Datum/ Uhrzeit – Unterschriften Rennleiter/Zeitnahme/Schiedsgericht (DMSB-Sportkommissar).

      Die jeweils in der Veranstaltungsausschreibung ausgeschriebenen Klassen werden getrennt gewertet.

      Sieger eines Wertungslaufes ist der Teilnehmer, der die Ziellinie als erster in Wertung passiert. Der Sieger, sowie alle nachfolgenden Fahrer müssen zur Beendigung des Rennens abgewunken werden.

      Bei Kürzung der Distanz oder Abbruch eines Rennens, soweit dieses nicht wieder aufgenommen wird, erhalten die Fahrer folgende Punkte:

      über 50 % der vorgeschriebenen Mindestdistanz = 100 % Punkte

      unter 50 % der vorgeschriebenen Mindestdistanz = 0 % Punkte

      Platz

      1

      2

      3

      4

      5

      6

      7

      8

      9

      10

      11

      12

      13

      14

      15

      16

      17

      18

      19

      20

      Punkte

      25

      22

      20

      18

      16

      15

      14

      13

      12

      11

      10

      9

      8

      7

      6

      5

      4

      3

      2

      1

      Bei Durchführung mit zwei Wertungsläufen pro Klasse wird die Tageswertung durch Addition der Wertungspunkte nach vorstehender Tabelle vorgenommen.

      Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Platzierung im letzten Lauf.

      Eine gleichzeitige Wertung in zwei Klassen in einem Rennen ist nicht zugelassen.

      9.1. Jahreswertung

      Bei der Meisterehrung werden Pokale in allen Klassen bis einschließlich dem 5. Platz vergeben.

      9.2. Jahresvereinswertung

      Die drei punktbesten Clubs werden ebenfalls geehrt. Hierzu werden alle Punkte gewertet, die von den 10 besten Fahrern, die für den jeweiligen Club starten und in den einzelnen Meisterschaften errungen wurden. Die Fahrer/innen müssen Mitglied im Verein sein um gewertet zu werden.

          1. Wertungsstrafen

      Bei Missachtung der wettbewerbsspezifischen Bestimmungen können vom Rennleiter und/oder der Sportkommissare/Schiedsrichter nachfolgend genannte Strafen verhängt werden. Die Strafgewalt obliegt erstinstanzlich dem Rennleiter und die Auslegung dem Schiedsgericht.

      Bestrafungen sind vom Rennleiter den betroffenen Teilnehmern unverzüglich schriftlich mitzuteilen und durch Vermerke auf der Ergebnisliste zu publizieren. Das Schiedsgericht hat ebenfalls die Möglichkeit Strafen auszusprechen, für den Fall, dass vom Rennleiter keine Bestrafung eines Teilnehmers vorgenommen wurde. Je nach Schwere des Vergehens kann das Schiedsgericht auch eine der nächst höheren Strafen aussprechen, wenn dieses als angebracht erscheint.

      10.1. Verwarnung

        • Missachtung der blauen Flagge (1. Verstoß)

        10.2. Nichtzulassung zum Wettbewerb bzw. Start

          • Fehlende Zulassungsvoraussetzungen
          • Fehlende Technische Abnahme
          • Feststellung von Verstößen gegen die Technischen Bestimmungen bei der Techn. Abnahme
          • keine medizinische Eignung
          • Weniger als 3 gezeitete Runden im Training.
          • Veränderungen des Bereiches vor dem Startgitter
          • Provokation eines Rennabbruchs
          • Missachtung des Rauchverbotes (ggf. auch Disqualifikation möglich)

          10.3. Zeit-/Platzierungsstrafen

            • Missachtung der geschwenkten gelben Flagge (1. Verstoß): Rückversetzung im Endklassement um jeweils
              zehn Plätze. (Bei einer nach Auffassung des Rennleiters und/oder der Sportkommissare zusätzlichen
              Behinderung oder maßgeblichen Gefährdung des Strecken- oder Rettungspersonals oder wiederholter
              Missachtung bleibt an Stelle der Rückversetzung der Wertungsausschluss vorbehalten. Siehe 10.4)
            • Missachtung der weißen Flagge mit diagonalem roten Kreuz, Rückversetzung um 10 Plätze im Endklassement.
            • Missachtung der blauen Flagge (2. Verstoß) 60 Sekunden
            • Fehlstart bei Startwiederholung 60 Sekunden
            • Verstoß gegen die Umweltbestimmungen 60 Sekunden, Geldstrafe u. Begleichung von u. U. behördlicher Strafen
            • Bei Überschreitung des max. Geräuschwertes um mehr als 2 dB(A) wird der Teilnehmer mit der Strafe einer Rückversetzung von 10 Plätzen belegt.
            • Vorteilnahme unter blauer Flagge hat eine Rückversetzung um die, in der Aktion gewonnenen Positionen zur Folge.

            10.4. Disqualifikation

              • Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen während der Veranstaltung
              • Verweigerung der Schlusskontrolle
              • Vorzeitige Entfernung des Motorrades aus dem Parc Fermé
              • Fremde Hilfe
              • Kontaktaufnahme außerhalb der Reparaturzone
              • Verstoß gegen die Fahrregeln
              • Missachtung der geschwenkten gelben Flagge (2. Verstoß) oder mit Gefährdung anderer
              • Missachtung der roten Flagge
              • Missachtung der schwarzen Flagge
              • Kommunikation mit dem Fahrer während des Trainings und Rennens mittels Funkübertragung

              10.5. Geldstrafen

                • Verstoß gegen die Umweltbestimmungen 50,00 EUR u. Begleichung von u. U. behördlicher Strafen

                Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall entscheidet der Rennleiter oder das Schiedsgericht vor Ort über eine angemessene Strafe bei Vergehen gegen die sportlichen Grundsätze.

                    1. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung

                Siehe Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

                    1. Versicherungen

                Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen:

                  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung
                  • Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
                  • Sportwarte-Unfallversicherung (sofern nicht über einen Sammel-Unfall-Versicherungsvertrag des jeweiligen Trägerverbandes abgedeckt)
                  • Zuschauer-Unfallversicherung

                  weitere Details siehe Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

                      1. Haftungsausschluss

                  Siehe Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe

                      1. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers

                  Siehe Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

                      1. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

                  Siehe Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.

                      1. Preise / Siegerehrung

                  In den Klassen 50, 65, und 85 werden Pokale von Platz 1 bis 5, alle weiteren Klassen von Platz 1 bis 3 ausgegeben. In den Klassen 50ccm und 65ccm erhalten alle weiteren Teilnehmer eine Medaille oder Minipokal.

                      1. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen

                  17.1. Sachrichter / Sportwarte

                  Lizenzbedingungen der Sportwarte Einer der Sportwarte (Rennleiter oder Sportkommissar) muss durch den DMSB lizensiert sein. Der Technische Kommissar muss durch den DMSB lizensiert sein.

                  17.2. Schiedsgericht

                  Es wird empfohlen, für das Schiedsgericht mindestens einen lizenzierten DMSB-Sportkommissar zu benennen. Streitfragen werden nach Anhörung der Beteiligten vom Schiedsgericht endgültig entschieden, der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. Zusammensetzung des Schiedsgerichts: Sportkommissar, Technischer Kommissar und eine sachkundige vom Veranstalterclub benannte Person.

                  17.3. Strafen

                  Siehe Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe

                  17.4. Einsprüche

                  Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
                  Die Einspruchsgebühr beträgt 140,00 €.

                      1. Besondere Bestimmungen

                  18.1. Umwelt

                  Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass Umweltschäden vermieden werden. Für die fachgerechte Entsorgung der bei ihm anfallenden Abfälle ist er selbst verantwortlich.

                  18.2. Besondere Bestimmungen

                  Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungs-/Rennleiter. Die Veranstaltungsausschreibung ist der zuständigen Sportabteilung zur Genehmigung vorzulegen.

                  18.3. Abstellen der Fahrzeuge im Fahrerlager

                  Alle Fahrzeuge sind im Fahrerlager und bei Reparaturarbeiten immer auf einer benzinfesten Unterlage abzustellen. Mindestgröße: Solomotorräder 1 x 2 Meter, Quads 2 x 2 Meter.

                      1. Classic / Twinshock / Evo

                  Die Classic-Klasse im Hessencup ist für Liebhaber von Fahrzeugen aus den Anfängen des Motocross Sports gedacht. Gestartet werden kann mit Motorrädern bis Baujahr 1971, Fahreralter ab 40 Jahre.

                  In der Twinshock-Klasse bis Baujahr 1983, Fahreralter ab 18 Jahre

                  In der EVO-Klasse bis Baujahr 1989, Fahreralter ab 18 Jahre

                  In den Classic Klassen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Motorsport Verband aus Versicherungsgründen erforderlich.
                  Eine DMV Mitgliedschaft oder Tagesmitgliedschaft kann vor Ort bei der Anmeldung erfolgen.

                  19.1.1. Reglement / Technik

                  Die Motorräder sollen möglichst im Originalzustand sein. Es dürfen keine maßgebenden Veränderungen, z. B. Federwegverlängerung vorgenommen werden. Umbaumaßnahmen, die in der jeweiligen Einsatzzeit üblich waren, sind erlaubt. Beispiel: Horex-Gabel in einer NSU-Max, Kreidler –Tank auf einer Maico. Replicas mit technischen Daten wie das Original (Fahrwerk, Motor, Optik) sind ebenfalls zugelassen.

                  19.1.2. Versicherung / Lizenz

                  Gestartet werden kann in der Classic / Twinshock / EVO Klasse gegen Vorlage des DMV Mitgliedsausweises oder mit einer DMV Tagesmitgliedschaft.

                  DMSB Lizenzen sind in den Classic-Klassen nicht gültig.

                  19.1.3. Technische Abnahme

                  Bei berechtigtem Zweifel am Baujahr oder der technischen Ausführung kann der Technische Kommissar in Abstimmung mit einem Mitglied des Hessencup Organisations-Komitee das Fahrzeug neu einstufen.

                  19.1.4. Evtl. erforderliche Modifikationen

                  Aus Sicherheitsgründen sind Klappfußrasten und Lenkerstrebenpolster zu montieren. Eine Auspuffschalldämpfung ist zu montieren. Das vordere Kettenritzel ist abzudecken.

                  19.1.5. Austausch des Motorrades

                  Wegen der höheren Defektquote ist der Austausch des Motorrades in der Classic-und Twinshock-Klasse erlaubt. Das als Zweitfahrzeug eingesetzte Motorrad muss auch abgenommen sein.

                      1. Reglement / Technik „Classic-Motorräder“

                  Classik-Motocross-Wettbewerbe dienen in erster Linie dem Erhalt und der Pflege des technischen Kulturgutes und sind dem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen.

                  Teilnahmeberechtigt sind alle Fahrer, die das vorgeschriebene Mindestalter haben und Mitglieder des DMV sind. Durch die DMV Mitgliedschaft sind sie kostenlos unfallversichert. Um an den Classicrennen teilzunehmen müssen Nichtmitgliedern des DMV eine kostengünstige DMV-Tagesmitgliedschaft (9,00 €) incl. einer Sportunfallversicherung direkt am Veranstaltungsort abschliessen.

                  Dieses Angebot gilt auch für ausländische Fahrer."

                  Classic Motorräder pre 72 Gabelrohrdurchmesser 35 mm, Federweg vorne max. 180 mm, hinten max. 130 mm, gemessen an der Hinterachse, ohne Berücksichtigung des Anschlaggummis. Bei 2-Takt Motoren kein Membraneinlass. Baujahrdefinierung: Das erste Motorrad dieser Serie ist 1971 gebaut, - wenn diese Technik unverändert z. B. noch 2 Jahre gebaut wurde, so ist das zulässig, solange die Technischen Bestimmungen eingehalten sind. Neuere Stoßdämpfer, auch mit verstellbarer Dämpfung, sind erlaubt, soweit der vorgeschriebene Federweg eingehalten wird.

                  20.1.1. Meisterschaftswertung

                  Zu den Rangpunkten kommen 1 x „Bonuspunkte“ für das Alter der Maschine und für das Alter des Fahrers (am Veranstaltungstag) hinzu. Die Tageswertung bleibt hiervon unberührt.

                  20.1.2. Bonuspunkte Classic

                  Motorrad Fahrer bis Bj. 1955 5 über 66 J 5 1956 – 60 4 64 – 66 J 4 1961 – 63 3 61 – 63 J 3 1964 – 66 2 56 – 60 J 2 1967 – 70 1 50 – 55 J 1

                  20.2.1.1. Ergänzende Technische Bestimmungen zu EVO

                  MX-Motorräder "pre 90" (bis 31.12.1989 gebaut, Monoshockmotorräder von 1980 bis 31.12.1989. Optischer und Technischer Zustand so original als möglich, Trommel- oder Scheibenbremse, Luft- oder Wasserkühlung, herkömmlicher oder Upside-Down Gabel (je nach Originalausstattung). Nicht erlaubt sind: Verbesserte Zubehörteile nach 1990. Erlaubt sind: Zubehörstoßdämpfer mit Originalmaßen, neuere Schalldämpfer(Lärmminderung). In diese Klasse fallen ebenfalls eventuell Twinshock-Motorräder mit Modifikationen wie z.B. falschen Gabeln, oder ähnlichem.

                  20.2.1. Technik, Twinshock Motorräder, Klasse 14

                  In der Twinshock-Klasse können Motorräder der Baujahre 1972 bis 1983 starten. Luftkühlung, Trommelbremsen und zwei Federbeine (keine Umlenkung) und konventionelle Gabel sind Voraussetzung. Ebenfalls zugelassen sind: Yamaha Motorräder dieser Baujahre mit Dreiecksschwinge Kramer Motorräder ohne Umlenkung Husqvarna Motorräder der Baujahre 1984 und 1985

                  20.2.2. Meisterschaftswertung

                  Zu den Rangpunkten kommen 1 x „Bonuspunkte“ für das Alter des Fahrers (am Veranstaltungstag) hinzu. Die Tageswertung bleibt hiervon unberührt

                  20.2.3. Bonuspunkte Twinshock

                  41-45 Jahre 1 Punkt 46-50 Jahre 2 Punkte 51-55 Jahre 3 Punkte 56-60 Jahre 4 Punkte 61–63 Jahre 5 Punkte 64 -66 Jahre 6 Punkte Über 66 Jahre 7 Punkte

                      1. Pokalliste

                  Klasse

                  Bezeichnung

                  Pokale   Sonderpreise

                  1

                  50ccm

                  1 - 5     Medaillen für alle Teilnehmer ab Platz 6

                  2

                  65ccm

                  1 - 5     Medaillen für alle Teilnehmer ab Platz 6

                  3

                  85ccm

                  1 - 5

                  4

                  MX2 bis 18 J.

                  1 - 3

                  5

                  Einsteiger

                  1 - 3

                  6

                  Amateur

                  1 - 3

                  7

                  Masters MX2

                  1 - 3

                  8

                  Masters MX 1

                  1 - 3

                  9

                  Quads ab 14 J.

                  1 - 3

                  10

                  Quads ab 40 J.

                  1 - 3

                  11

                  Senioren ab 40 J.

                  1 - 3

                  12

                  Damen ab 12 J.

                  1 - 3

                  13

                  Classic ab 40 J.

                  1 - 3

                  14

                  Evo ab 18 J.

                  1 - 3

                  15

                  Twinshock ab 18 J.

                  1 - 3

                  16 Tagesklasse 1-3